Gutschein-Lösung für abgesagte Pauschalreisen - Gesetzesentwurf

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Gutschein-Lösung im Reiserecht hat nun den Bundesrat auf den Plan gerufen, welcher einige Änderungen zugunsten der Reisenden vorschlägt. Nach nochmaliger Befassung der Bundesregierung mit der vorgelegten Stellungnahme wird der dann überarbeitete Gesetzentwurf an den Bundestag zur Beratung weitergeleitet. 

 

Doch was beinhaltet der Gesetzentwurf ? 

Die Bundesregierung plant, dass Reiseveranstaltern bei durch Corona abgesagten Pauschalreisen die Möglichkeit eingeräumt wird, ihren Kunden statt einer sofortigen Rückerstattung des Geldbetrages einen Gutschein in entsprechender Höhe anzubieten. Dadurch soll die Liquidität der Reiseveranstalter gewahrt werden. 

Dies soll lediglich Reisen betreffen, die vor dem 08.03.2020 gebucht wurden. 

 

Das Einlösen der Gutscheine ist zwar bis Ende 2021 befristet, danach ist der Reiseveranstalter jedoch verpflichtet, den ursprünglichen Reisepreis an die Reisenden auszuzahlen. 

Unter anderem hier knüpfen die Verbesserungsvorschläge des Bundesrates an: er meint, der Umstand, dass sich die Gutscheine nach Fristablauf in einen Rückerstattungsanspruch umwandeln, müsse für den Verbraucher deutlich erkennbar sein. 

 

Wie der letztlich zur Abstimmung im Bundestag ausgestaltete Gesetzentwurf ausgestaltet sein wird, bleibt abzuwarten. 

 

Bei Fragen zu reiserechtlichen Sachverhalten stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. 

 

Vorschlag des Bundesrates vom 05.06.2020