Zur verbotenen Kontaktaufnahme durch Zeigen des Mittelfingers

Urteil des OLG Zweibrücken vom 17.04.2019

Aktenzeichen: 6 WF 44/19

  

Das OLG Zweibrücken befasste sich kürzlich mit einer skurrilen Frage: 

Die Mutter eines siebenjährigen Kindes und ihr Lebensgefährte erwirkten ein Kontaktverbot gegen den leiblichen Vater des Kindes als Maßnahme nach dem Gewaltschutzgesetz. Innerhalb der sechsmonatigen Frist, für die das Kontaktverbot zunächst gelten sollte, kam es zu einem zufälligen Aufeinandertreffen der Mutter, ihrem Lebensgefährten und dem Kind einerseits und dem Vater andererseits. Dabei zeigte der Vater dem Lebensgefährten der Mutter den Mittelfinger. Eine verbotene Kontaktaufnahme ? 

 

Das OLG Zweibrücken sah in dem Zeigen des Mittelfingers einen Verstoß gegen das Kontaktaufnahmeverbot. Dies gelte auch angesichts des Umstandes, dass die Begegnung rein zufällig erfolgte. Das Gericht hielt ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro für angemessen und verhängte zudem für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft von zwei Tagen.