Während der Fahrt: Halten eines Mobiltelefons beim Wegräumen von Papierblättern als verbotene Benutzung ?

Urteil des OLG Hamm vom 07.03.2019

Aktenzeichen: 4 RBs 392/18

 

 

Ebenfalls interessant ist die dem OLG Hamm vorgelegte Frage, ob das bloße Aufheben und Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt, um z.B. darunter liegende Papierblätter wegzuräumen, gegen das Benutzungsverbot nach § 23 Ia StVO verstößt. 

 

Das AG Coesfeld hatte einen Fahrzeugführer zu einem Bußgeld in Höhe von 125 Euro verurteilt, da dieser mit einem Mobiltelefon in der Hand einige auf dem Armaturenbrett liegende Papierblätter aufnahm. Fest stand, dass er das Mobiltelefon nicht zwecks einer Nutzung aufhob, sondern lediglich locker in der Hand hielt, um mit der gleichen Hand das Papier wegzuräumen. 

 

Das OLG Hamm hat das Urteil des AG Coesfeld aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Es sieht in dem bloßen Halten des Mobiltelefons während der Fahrt keinen Verstoß gegen § 23 Ia StVO. Zur Begründung führte das OLG aus, dass ein bloßes Aufnehmen eines Mobiltelefons keine „Benutzung“ im Sinne der einschlägigen StVO-Vorschrift sei. Ein anderes Verständnis der Norm lasse sich bereits mit dem Wortlaut des § 23 Ia StVO, der ein „Benutzen“ voraussetze, nicht vereinbaren.