Vorsicht bei der Nutzung einer Navi-Fernbedienung am Steuer!

Urteil des OLG Köln vom 05.02.2020

Aktenzeichen: III-1 RBs 27/20

  

Jeder Autofahrer weiß: wer während der Fahrt ein Handy in der Hand hält und bedient, dem droht ein saftiges Bußgeld. 

Doch wie ist die Rechtslage, wenn es sich um eine Fernbedienung handelt, mit der ein Navigationsgerät gesteuert werden kann ? 

 

Das OLG Köln betont, dass auch das Aufnehmen und Bedienen einer solchen Fernbedienung einen zumindest fahrlässigen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO darstellen kann.

Dies sei selbst dann der Fall, wenn die Fernbedienung grundsätzlich in einer dafür vorgesehenen Halterung bedient werden kann, zeitweise jedoch zwecks Befehlseingabe in die Hand genommen wird. 

 

Auch wenn eine Navi-Fernbedienung auf den ersten Blick nicht mit einem Handy oder (nicht eingebauten) Navigationsgerät vergleichbar erscheinen mag, sieht das OLG Köln darin eine „der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät“ im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO.  

 

Fazit: Finger weg von elektronischen Geräten (gleich welcher Art) während der Fahrt! 

Sollte doch einmal ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern, helfen wir Ihnen gerne weiter!